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Steuerstrafverfahren

Bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen gegen Mandanten nehmen wir regelmäßig die Expertise von AWT in Anspruch. AWT liefert prompt strategisch sinnvolle, praktische Lösungen zum größtmöglichen

Herausforderung

Steuerstrafverfahren werden von den Finanzbehörden zunehmend bei Betriebsprüfungen mit festgestellten Mehrergebnissen eingeleitet, aber auch bei unterbleibender oder unvollständiger Angabe von Einkünften in Steuererklärungen. Nimmt das Finanzamt Hinzuschätzungen vor und ergehen auf dieser Basis Bescheide, ist neben der sachgerechten Verteidigung im Steuerstrafverfahren auch Sorge zu tragen für die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide, Stundung, Abwendung der Zwangsvollstreckung und andere flankierende Maßnahmen. Ziel ist die Einstellung des Steuerstrafverfahrens bei Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit.

Aufgaben

  • ausführliche Sachverhaltserfassung zusammen mit Mandant und Berater
  • sofortiger Antrag auf Akteneinsicht
  • persönliche Kontaktaufnahme zu Sachbearbeitern im Finanzamt
  • eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage
  • Festlegung einer flexiblen Strategie und Einleitung taktischer Schritte mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung
  • Entkräftung des Vorwurfs objektiven und subjektiven Fehlverhaltens

Nehmen Sie Kontakt auf

Wiesbaden
Dresden

Assig Warttinger Trapp
Richard-Wagner-Straße 19
65193 Wiesbaden

Tel.: 0611 951 420
Fax: 0611 951 4251
E-Mail: wiesbaden[at]assig.de

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Fax: 0351 262 5310
E-Mail: office[at]assig.de

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